DDr. Németh, Dr. Juliana Simockova und Dr. Thilo Weeger sind Wahlärzte, das heißt sie verfügen über keine Verträge mit den Krankenkassen. Dadurch können die durch den Arzt erbrachten Leistungen nicht direkt mit den Sozialversicherungen abgerechnet werden. Wahlärzte stellen direkt an Sie eine Honorarnote aus, die Sie begleichen. Diese Honorarnote können Sie bei Ihrer Sozialversicherung einreichen und Sie bekommen von dieser einen Teil des Honorars rückerstattet. Der Betrag den Sie zurückbekommen, entspricht 80% des Honorars das ein Vertragsarzt von der Kasse für die gleiche Leistung erhält.


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